Datenschutz und Abmahnung
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Abmahnungen sollen helfen, berechtigte Interessen von Konkurrenten und Verbrauchern unbürokratisch außerhalb von Gerichtsverfahren gegenüber Abzumahnenden geltend zu machen. Dazu zählt vor allem die Beendigung von Wettbewerbsvorteilen, die sich ein Konkurrent unrechtmäßig verschafft hat. Ein Anwalt fordert dann z.B. im Namen und Auftrag eines Konkurrenten den Abzumahnenden auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Unterbleibt diese, wird oft eine einstweilige Verfügung beantragt. Verstößt der Abgemahnte gegen die Unterlassungserklärung oder einstweilige Verfügung, ist eine Vertragsstrafe fällig.