BERND FUHLERT | DATENSCHUTZEXPERTE
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        Datenverarbeitung in Drittstaaten

        Bernd Fuhlert | Dr. Jens Eckhardt

        Bernd Fuhlert, Vorstand der FUSE AG und Geschäftsführer der REVOLVERMÄNNER GmbH hat sich gemeinsam mit Dr. Jens Eckhardt dem Thema “Datenverarbeitung in Drittstaaten” gewidmet.

        Das Buch behandelt praxisorientiert eine große Herausforderung für Datenschutzbeauftragte: das Handelshemmnis Datenschutz. Verantwortliche für den Datenschutz in Unternehmen erhalten verständliche Erklärungen komplexer Regelungen sowie umsetzbare Beispiele aus der Praxis, wie die Übermittlung von Daten in Drittstaaten pragmatisch, datenschutzkonform und rechtssicher gestaltet werden kann.

        Autonomes Fahren mittels künstlicher Intelligenz – Auf Nummer sicher mit KI?

        KI ist mittlerweile zu einem der beherrschenden Themen in der Gesellschaft avanciert. Durch die Technologie soll sich einiges zum Bessern wenden (lassen), so lautet allgemein das implizite Versprechen. Insbesondere Industrieunternehmen sind hier sehr zuversichtlich – nicht nur in Bezug auf das Generieren von Wettbewerbsvorteilen, sondern auch bezüglich ihrer Innovationsfähigkeit. Doch beim richtigen Umgang mit Künstlicher Intelligenz müssen manche Sachverhalte vollständig geklärt und andere noch grundsätzlich überdacht werden. Zum Beispiel die IT-Security.

        Mitarbeiterdatenschutz versus Call Center-Steuerung

        Call Center News

        Call-Center stehen ständig vor neuen Herausforderungen. Sinkende Erträge und Überkapazitäten kennzeichnen den aktuellen Strukturwandel. Wer im harten Wettbewerb bestehen will, muss sich auch den gesetzlichen Vorschriften eines umfassenden Datenschutzes stellen. Denn bei Verstößen gegen den Datenschutz, die sich schnell auch zu einem Datenschutzskandal entwickeln können, drohen empfindliche Strafen – von hohen Geldbußen bis hin zum Freiheitsentzug für die Call Center-Verantwortlichen. Betroffen sind davon nicht nur Verbraucherdaten, sondern vor allem auch der datenschutzgerechte Umgang mit den eigenen Mitarbeiterdaten. Denn neben der Qualität ist der Datenschutz das Top-Thema für Call Center. Der Beitrag zeigt an konkreten Beispielen, wie die Qualität von Call Center Agents sichergestellt und betriebswirtschaftlich optimiert werden kann, ohne gegen Gesetze zum Datenschutz zu verstoßen.

        Datenschutz und Abmahnung

        Contact Center Network

        Abmahnungen sollen helfen, berechtigte Interessen von Konkurrenten und Verbrauchern unbürokratisch außerhalb von Gerichtsverfahren gegenüber Abzumahnenden geltend zu machen. Dazu zählt vor allem die Beendigung von Wettbewerbsvorteilen, die sich ein Konkurrent unrechtmäßig verschafft hat. Ein Anwalt fordert dann z.B. im Namen und Auftrag eines Konkurrenten den Abzumahnenden auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Unterbleibt diese, wird oft eine einstweilige Verfügung beantragt. Verstößt der Abgemahnte gegen die Unterlassungserklärung oder einstweilige Verfügung, ist eine Vertragsstrafe fällig.

        Rechtskonforme Opt-In: Einverständnis ist nicht gleich Einverständnis

        Funkschau

        Datenschutzexperten warnen: „Viele Unternehmen haben noch gar nicht realisiert, dass sie schon bald mit zusätzlichen Problemen beim Permission-Marketing zu kämpfen haben.“ Denn am 1. September 2012 endet eine Übergangsregelung im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), nach der Firmen jeder Größenordnung für vor dem 1. September 2009 erhobene Kundendaten Einverständniserklärungen zur Werbung einholen müssen – und zwar für jeden einzelnen Vertriebsweg wie Post, E-Mail, Fax und Telefon.

        Rechtskonforme Opt-In: Sich den neuen Herausforderungen stellen

        IT-Banken & Versicherungen 03/2012

        Datenschutz in den IT-Abteilungen von Banken hat seit jeher einen hohen Stellenwert. Ständig “up-to date” zu sein, ist eine Pflicht den Kunden gegenüber. Doch es gibt neue gesetzliche Rahmenbedingungen für die Kundenansprache über einzelne Kommunikationskanäle. Diesen neuen Herausforderungen gilt es sich zeitnah zu stellen.

        Datenschutz zwischen Anspruch und Wirklichkeit

        DATACentre Alliance

        In Sachen Datenschutz und Datensicherheit ständig up-to-date und clean zu sein, erfordert umfangreiches Knowhow. Dies gilt umso mehr da Rechenzentrumsbetreiber zahlreiche Besonderheiten beachten müssen. Umfassender Datenschutz und Datensicherheit auf höchstem Niveau sind für verantwortungsbewusste Rechenzentrumsbetreiber eine Selbstverständlichkeit. „Zugleich aber müssen sie in der Praxis eine Fülle gesetzlicher Vorschriften und einschlägige Gerichtsurteile beachten, die schnell gravierende Lücken zwischen Anspruch und Wirklichkeit reißen können“, warnt Bernd Fuhlert, Vorstand des Düsseldorfer Compliance Providers DATATREE AG.