Im Minenfeld zwischen Kennzahlen und gesetzlichen Vorgaben
Marketing Börse
Um die Novellierung der gesetzlichen Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz ist es still geworden. Noch arbeiten die Koalitionspartner an genauen Formulierungen.
Für Callcenter, die sich an die aktuellen datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen halten, werden beim Einsatz von Technologien für das Monitoring von Teams und Mitarbeitern jedoch keine bösen Überraschungen erwartet. So Insider-Informationen des Experten Bernd Fuhlert. Der neue Paragraph 32 (i) im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) berücksichtigt die Besonderheiten von Callcentern.
Wie unter diesen Voraussetzungen nachhaltiges Quality Monitoring betriebswirtschaftlich und technisch ohne Datenschutzverstöße gemeistert wird, zeigt das Webinar.