Rechtskonforme Opt-In: Einverständnis ist nicht gleich Einverständnis
Funkschau
Datenschutzexperten warnen: „Viele Unternehmen haben noch gar nicht realisiert, dass sie schon bald mit zusätzlichen Problemen beim Permission-Marketing zu kämpfen haben.“ Denn am 1. September 2012 endet eine Übergangsregelung im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), nach der Firmen jeder Größenordnung für vor dem 1. September 2009 erhobene Kundendaten Einverständniserklärungen zur Werbung einholen müssen – und zwar für jeden einzelnen Vertriebsweg wie Post, E-Mail, Fax und Telefon.