Schloß Eicherhof, Leichlingen
Hohe Speicherkosten, zeitraubende Backups und nicht genau zuordenbare elektronische Beweisführung, wenn beispielsweise Auskünfte über die gespeicherten Daten von Betroffenen nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verlangt werden, stellen Unternehmen vor vielfältige Probleme.
Konflikte mit bestehenden Gesetzen wie dem Datenschutz sind vorprogrammiert. Nicht nur teure Abmahnungen von Konkurrenten, Verbraucherschutzorganisationen und anderen Berechtigten drohen. Auch die Aufsichtsbehörden der Bundesländer drängen auf Nachweise einer rechtskonformen Datenspeicherung, da sie Beschwerden nachgehen müssen.
Folge ist ein Minenfeld an Unwägbarkeiten, die Unternehmen teuer zu stehen kommen können – sowohl im betriebswirtschaftlichen als auch rechtlichen Sinne!